Rürup-Rente

„Riestern“ für Selbstständige: Die Rürup-Rente

Seit dem Jahr 2005 gibt es neben der Riester-Rente für Rentenversicherungspflichtige auch eine staatlich geförderte Rente für Selbständige. Nach dem Ökonomen Bert Rürup wird diese staatlich geförderte Altersvorsorge auch Rürup-Rente genannt, obwohl sie offiziell „Basisrente“ heißt. Auch Arbeiter, Angestellte und Beamte können vom Modell der Rürup-Rente Gebrauch machen, denn für den Abschluss einer Rürup-Rente spielt es keine Rolle, ob man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder nicht.

Anders als bei der Riester-Rente werden für die Rürup-Rente keine staatlichen Prämien eingezahlt, sondern steuerliche Erleichterungen gewährt. Die Beiträge für die Rürup-Rente können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Zusätzlich können auch weitere Versicherungen (Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversicherung) zur Rürup-Rente abgeschlossen werden. Die Beiträge hierfür sind ebenfalls gefördert und durch eine derartige Versicherung kann das angesparte Vermögen im Zweifelsfall an Ehepartner und Kinder oder sogar bar ausgezahlt werden.

Im Normalfall erfolgt die Auszahlung wie auch bei der Riester-Rente in Form einer monatlichen Leibrente. Diese kann meist erst ab dem 60. Lebensjahr angetreten werden. Einige Anbieter haben jedoch ein flexibles Modell.

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